Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 27.01.2021 - Verg 1/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,10119
OLG Koblenz, 27.01.2021 - Verg 1/19 (https://dejure.org/2021,10119)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.01.2021 - Verg 1/19 (https://dejure.org/2021,10119)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. Januar 2021 - Verg 1/19 (https://dejure.org/2021,10119)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,10119) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 103 Abs 1 GWB, § 108 Abs 6 Nr 1 GWB, § 135 Abs 2 S 1 GWB, § 167 Abs 1 S 1 GWB, § 1 Abs 6 NpBehV RP
    Vergabe öffentlicher Aufträge in Rheinland-Pfalz: Erfordernis der Unterschrift eines verfahrensbeendenden Beschlusses der Vergabekammer; Zusammenarbeit kommunaler Auftraggeber zur Erbringung öffentlicher Dienstleistungen

  • heuking.de PDF
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auftrag über marktgängige Dienstleistung ist öffentlich auszuschreiben!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine öffentlich-öffentliche Kooperation ohne echte Zusammenarbeit! (VPR 2021, 154)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Keine öffentlich-öffentliche Kooperation ohne echte Zusammenarbeit! (IBR 2021, 588)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (24)

  • OLG Düsseldorf, 22.01.2001 - Verg 24/00

    Unterzeichnung des Beschlusses der Vergabekammer

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.01.2021 - Verg 1/19
    Die damit vorgeschriebene Schriftform bedeutet, dass die Urschrift des zu erlassenden Beschlusses eigenhändig unterschriftlich zu beurkunden ist (vgl. Senat , Beschluss vom 17. Juni 2020 - Verg 1/20 -, BeckRS 2020, 20131, Rdnr. 13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Januar 2001 - Verg 24/00 -, juris, Rdnr. 23).

    Diesbezüglich gilt es nämlich zu beachten, dass es sich bei den Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern um gerichtsähnliche Verfahren handelt (vgl. BT-Drs. 13/9340, Seite 20; Senat , a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Januar 2001 - Verg 24/00 -, juris, Rdnr. 23).

    Ausgehend von den insoweit bereits oben dargestellten Grundsätzen bedeutet die vorgeschriebene Schriftform nämlich, dass die Urschrift des zu erlassenden Beschlusses von den Mitgliedern der Vergabekammer unterschriftlich zu beurkunden ist (vgl. Senat , a.a.O., Rdnr. 19; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Januar 2001 - Verg 24/00 -, juris, Rdnr. 23).

    Denn eine der Rechtslage widersprechende, aber anscheinend wirksame Entscheidung weiterhin tatsächlich existent zu lassen, ist mit den Geboten der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit nicht zu vereinbaren (vgl. Senat , Beschluss vom 17. Juni 2020 - Verg 1/20 -, BeckRS 2020, 20131, Rdnr. 11; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Januar 2001 - Verg 24/00 -, juris, Rdnr. 35).

  • OLG Koblenz, 17.06.2020 - Verg 1/20

    Beschluss einer Vergabekammer ohne Unterschriften: Entscheidungsentwurf ohne

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.01.2021 - Verg 1/19
    Die damit vorgeschriebene Schriftform bedeutet, dass die Urschrift des zu erlassenden Beschlusses eigenhändig unterschriftlich zu beurkunden ist (vgl. Senat , Beschluss vom 17. Juni 2020 - Verg 1/20 -, BeckRS 2020, 20131, Rdnr. 13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Januar 2001 - Verg 24/00 -, juris, Rdnr. 23).

    Denn eine der Rechtslage widersprechende, aber anscheinend wirksame Entscheidung weiterhin tatsächlich existent zu lassen, ist mit den Geboten der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit nicht zu vereinbaren (vgl. Senat , Beschluss vom 17. Juni 2020 - Verg 1/20 -, BeckRS 2020, 20131, Rdnr. 11; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Januar 2001 - Verg 24/00 -, juris, Rdnr. 35).

    Eine solche führt im Erfolgsfalle nämlich lediglich zur Aufhebung der angefochtenen (Schein-)Entscheidung ohne weitere Sachprüfung und -entscheidung (vgl. Senat , Beschluss vom 17. Juni 2020 - Verg 1/20 -, BeckRS 2020, 20131, Rdnr. 12).

  • EuGH, 19.12.2012 - C-159/11

    Das Recht der Union über die Vergabe öffentlicher Aufträge steht einer nationalen

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.01.2021 - Verg 1/19
    Der Annahme eines Auftrags im Sinne des Vergaberechts steht auch nicht entgegen, dass die Vereinbarung öffentlich-rechtlicher Natur und der Ausführende seinerseits öffentlicher Auftraggeber in Sinne des § 98 Nr. 1 GWB ist (vgl. EuGH, NZBau 2013, 114, 115, Rdnr. 26, m.w.N.; 2010, 188, 190, Rdnr. 30; 2007, 185, 188, Rdnr. 47; BeckOK Gabriel/Mertens/Prieß/Stein-Stein, Vergaberecht, 18. Edition, Stand: 30. Mai 2019, § 103 GWB, Rdnr. 11).

    Auch ist es unerheblich, ob die Gegenleistung des Auftraggebers kostendeckend oder gar gewinnbringend ist (vgl. EuGH, NZBau 2013, 114, 115, Rdnr. 26, m.w.N.; 2010, 188, 190, Rdnr. 30; BeckOK Gabriel/Mertens/Prieß/ Stein-Stein, a.a.O., Rdnr. 33, m.w.N.).

  • BGH, 28.09.2016 - XII ZB 487/15

    Ehewohnung während der Trennungszeit: Zulässigkeit eines Antrags des

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.01.2021 - Verg 1/19
    Die vorliegende sofortige Beschwerde ist deshalb - gemäß § 140 BGB analog (vgl. BGH, NJW 2017, 260, 262, Rdnr. 28, m.w.N.; NJW-RR 2016, 1529, 1531, Rdnr. 19; MünchKomm-Busche, BGB, 8. Aufl. 2018, § 140, Rdnr. 10, m.w.N.) - in ein auch gegen die aus § 171 Abs. 2 Hs. 2 GWB folgende Ablehnungsfiktion gerichtetes und nach § 171 Abs. 2 Hs. 1 GWB statthaftes Rechtsmittel umzudeuten.

    Die vorliegende sofortige Beschwerde ist infolgedessen - gemäß § 140 BGB analog (vgl. BGH, NJW 2017, 260, 262, Rdnr. 28, m.w.N.; NJW-RR 2016, 1529, 1531, Rdnr. 19; MünchKomm-Busche, BGB, 8. Aufl. 2018, § 140, Rdnr. 10, m.w.N.) - in ein auch gegen die aus § 171 Abs. 2 Hs. 2 GWB folgende Ablehnungsfiktion gerichtetes und nach § 171 Abs. 2 Hs. 1 GWB statthaftes Rechtsmittel umzudeuten.

  • EuGH, 04.06.2020 - C-429/19

    Remondis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.01.2021 - Verg 1/19
    Das Vorabentscheidungsersuchen hat der Europäische Gerichtshof mit Beschluss vom 4. Juni 2020 - C-429/19 - beschieden.

    Die nach § 108 Abs. 6 Nr. 1 GWB vorausgesetzte Zielidentität setzt zum einen voraus, dass der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen Einrichtungen des öffentlichen Sektors das Ergebnis einer Initiative der Vertragsparteien zur Zusammenarbeit ist (vgl. EuGH, NZBau 2020, 457, 461, Rdnr. 32).

  • BGH, 19.07.2016 - II ZB 3/16

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Wirksamkeit einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.01.2021 - Verg 1/19
    Die vorliegende sofortige Beschwerde ist deshalb - gemäß § 140 BGB analog (vgl. BGH, NJW 2017, 260, 262, Rdnr. 28, m.w.N.; NJW-RR 2016, 1529, 1531, Rdnr. 19; MünchKomm-Busche, BGB, 8. Aufl. 2018, § 140, Rdnr. 10, m.w.N.) - in ein auch gegen die aus § 171 Abs. 2 Hs. 2 GWB folgende Ablehnungsfiktion gerichtetes und nach § 171 Abs. 2 Hs. 1 GWB statthaftes Rechtsmittel umzudeuten.

    Die vorliegende sofortige Beschwerde ist infolgedessen - gemäß § 140 BGB analog (vgl. BGH, NJW 2017, 260, 262, Rdnr. 28, m.w.N.; NJW-RR 2016, 1529, 1531, Rdnr. 19; MünchKomm-Busche, BGB, 8. Aufl. 2018, § 140, Rdnr. 10, m.w.N.) - in ein auch gegen die aus § 171 Abs. 2 Hs. 2 GWB folgende Ablehnungsfiktion gerichtetes und nach § 171 Abs. 2 Hs. 1 GWB statthaftes Rechtsmittel umzudeuten.

  • BGH, 12.06.2001 - X ZB 10/01

    Wirksamkeit der Beschlüsse der Vergabekammer - Begriff des öffentlichen Auftrages

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.01.2021 - Verg 1/19
    Dies ist bereits im Hinblick auf die Erfordernisse der Sicherheit und Klarheit im Rechtsverkehr unabdingbar, um die Herkunft der Entscheidung zu verbürgen und sicherzustellen, dass es sich nicht um den bloßen Entwurf eines Beschlusses der Vergabekammer handelt (vgl. Senat , a.a.O.; BGH, NZBau 2001, 517, 518).

    Welche Unterschriften erforderlich sind, bestimmt sich vorliegend nach der gemeinsamen Geschäftsordnung der Vergabekammern Rheinland-Pfalz (GO VK-RLP) (vgl. Senat , a.a.O., Rdr. 14; BGH, NZBau 2001, 517, 518 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. März 2003 - Verg 49/02 -, juris, Rdnr. 23; MünchKomm-Fett, Europäisches und Deutsches Wettbewerbsrecht, 2. Aufl. 2018, § 168 GWB, Rdnr. 75; Heiermann/Zeiss/Summa-Summa, jurisPK-Vergaberecht, 5. Aufl., Stand: 25.09.2017, § 167 GWB, Rdnr. 15).

  • OLG Düsseldorf, 12.03.2003 - Verg 49/02

    Anforderungen an die Unterzeichnung der Entscheidung der Vergabekammer;

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.01.2021 - Verg 1/19
    Welche Unterschriften erforderlich sind, bestimmt sich vorliegend nach der gemeinsamen Geschäftsordnung der Vergabekammern Rheinland-Pfalz (GO VK-RLP) (vgl. Senat , a.a.O., Rdr. 14; BGH, NZBau 2001, 517, 518 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. März 2003 - Verg 49/02 -, juris, Rdnr. 23; MünchKomm-Fett, Europäisches und Deutsches Wettbewerbsrecht, 2. Aufl. 2018, § 168 GWB, Rdnr. 75; Heiermann/Zeiss/Summa-Summa, jurisPK-Vergaberecht, 5. Aufl., Stand: 25.09.2017, § 167 GWB, Rdnr. 15).

    Sie hat lediglich die rechtliche Qualität eines Entwurfs (vgl. Senat , a.a.O, Rdnr. 21; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. März 2003 - Verg 49/02 -, juris, Rdnr. 23; Beschluss vom 5. September 2001 - Verg 18/01 -, juris, Rdnr. 33).

  • BGH, 12.09.2017 - XI ZR 590/15

    Unwirksamkeit mehrerer Entgeltklauseln einer Sparkasse

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.01.2021 - Verg 1/19
    Einer solchen Vorlage bedarf es nämlich dann nicht, sofern die richtige Auslegung und die Reichweite des Unionsrechts derart offenkundig sind, dass für einen vernünftigen Zweifel kein Raum bleibt ( acte clair , vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - C-283/81 -, juris, Rdnr. 16; BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2015 - 1 BvR 499/12 -, juris, Rdnr. 9; BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2020 - IX ZB 55/19 -, juris, Rdnr. 22; Beschluss vom 11. Februar 2020 - XI ZR 648/18 -, juris, Rdnr. 12, m.w.N.; Urteil vom 18. Juni 2019 - XI ZR 768/17 -, juris, Rdnr. 69; Urteil vom 12. September 2017 - XI ZR 590/15 -, juris, Rdnr. 36; OLG Düsseldorf, Urteil vom 1. Oktober 2020 - 6 O 97/20 -, juris, Rdnr. 89).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.01.2021 - Verg 1/19
    Einer solchen Vorlage bedarf es nämlich dann nicht, sofern die richtige Auslegung und die Reichweite des Unionsrechts derart offenkundig sind, dass für einen vernünftigen Zweifel kein Raum bleibt ( acte clair , vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - C-283/81 -, juris, Rdnr. 16; BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2015 - 1 BvR 499/12 -, juris, Rdnr. 9; BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2020 - IX ZB 55/19 -, juris, Rdnr. 22; Beschluss vom 11. Februar 2020 - XI ZR 648/18 -, juris, Rdnr. 12, m.w.N.; Urteil vom 18. Juni 2019 - XI ZR 768/17 -, juris, Rdnr. 69; Urteil vom 12. September 2017 - XI ZR 590/15 -, juris, Rdnr. 36; OLG Düsseldorf, Urteil vom 1. Oktober 2020 - 6 O 97/20 -, juris, Rdnr. 89).
  • BGH, 18.06.2019 - XI ZR 768/17

    Entgelte für Bareinzahlungen und Barauszahlungen am Bankschalter

  • BGH, 10.12.1997 - XII ZR 119/96

    Kündigung eines Mietvertrages durch den Käufer des Grundstücks

  • OLG Rostock, 09.12.2020 - 17 Verg 4/20

    Corona-Tests - Vergaberechtliche Wirksamkeit eines direkt vergebenen Auftrags zur

  • BGH, 11.02.2020 - XI ZR 648/18

    Widerruf der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten

  • EuGH, 18.01.2007 - C-220/05

    EINE VEREINBARUNG MIT DEM ZIEL DER STADTPLANERISCHEN NEUGESTALTUNG EINES

  • BVerfG, 15.01.2015 - 1 BvR 499/12

    Keine Verletzung von Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG bei Nichtvorlage an den EuGH unter

  • BGH, 23.10.1997 - IX ZR 249/96

    Beginn der Konkursanfechtungsfrist

  • VK Baden-Württemberg, 07.06.2018 - 1 VK 10/18

    Ganztagesbetreuung statt Kita: Wesentliche Auftragsänderung!

  • OLG Düsseldorf, 15.07.2020 - Verg 40/19

    Auftragswert bei Rahmenvereinbarungen in Losen: Funktionale Betrachtung

  • VK Nordbayern, 26.07.2018 - RMF-SG21-3194-3-19

    Vergabeentscheidung zur Errichtung und zum Betrieb eines Fahrradmietsystems

  • OLG Düsseldorf, 01.10.2020 - 6 O 97/20
  • OLG Naumburg, 25.02.2010 - 1 Verg 14/09

    Vergabenachprüfungsverfahren: Bemessung des Gegenstandswerts im Fall einer

  • BGH, 15.10.2020 - IX ZB 55/19

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • OLG Düsseldorf, 05.09.2001 - Verg 18/01

    Ausschreibung zum Zweck der Beschaffung von EDV-Hardware

  • OLG Celle, 09.11.2021 - 13 Verg 9/21

    Sofortige Beschwerden gegen den Beschluss einer Vergabekammer; Fehlender

    Darüber hinaus ist die Verpflichtung des Antragsgegners auszusprechen, im Falle fortbestehender Beschaffungsabsicht die hier in Rede stehenden Leistungen in einem europarechtskonformen Vergabeverfahren EU-weit auszuschreiben (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 27. Januar 2021 - Verg 1/19 - juris Rn. 126).
  • OLG Koblenz, 01.09.2021 - Verg 1/21

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Beschränkte

    Darüber hinaus hat der öffentliche Auftraggeber "jeden Bieter, der ein ordnungsgemäßes Angebot eingereicht hat, über die Merkmale und Vorteile des ausgewählten Angebots sowie über den Namen des Zuschlagsempfängers oder der Parteien der Rahmenvereinbarung" zu unterrichten (vgl. Zu allem Vorstehenden Senat , Beschluss vom 27. Januar 2021 - Verg 1/19 -, BeckRS 2021, 10061, Rdnr. 54).

    Darüber hinaus war - in entsprechender Anwendung von § 168 Abs. 1 GWB (vgl. insoweit Ziekow/Völlink-Steck, Vergaberecht, 4. Aufl. 2020, § 178 GWB , Rdnr. 11, m.w.N.; Burgi/Dreher-Vavra, Beck'scher Vergaberechtskommentar, 3. Aufl. 2017, § 178, Rdnr. 7) - die Verpflichtung der Antragsgegnerin auszusprechen, im Falle fortbestehender Beschaffungsabsicht die hier in Rede stehenden Leistungen in einem europarechtskonformen Vergabeverfahren EU-weit auszuschreiben (vgl. Senat , Beschluss vom 27. Januar 2021 - Verg 1/19 -, BeckRS 2021, 10061, Rdnr. 74; VK Baden-Württemberg, ZfBR 2019, 89, 89; Ziekow/Völlink-Braun, a.a.O., § 135, Rdnr. 111, m.w.N.).

    Wenn aber eine solche Bruttoangebotssumme nicht festgestellt werden kann ist auf den objektiven Wert des ausgeschriebenen Auftrags abzustellen (vgl. Senat , Beschluss vom 27. Januar 2021 - Verg 1/19 -, BeckRS 2021, 10061, Rdnr. 78; OLG Naumburg, Beschluss vom 25. Februar 2010 - 1 Verg 14/09 -, juris, Rdnr. 29).

  • OLG Bremen, 04.11.2022 - 2 Verg 1/22

    Nachprüfungsverfahren zur Feststellung der Unwirksamkeit eines öffentlichen

    Die Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes durch die Antragstellerin und die Beigeladene bedarf für den Beschwerderechtszug keiner gesonderten Tenorierung; sie folgt unmittelbar kraft Gesetzes aus § 175 Abs. 1 Satz 1 GWB (vgl. OLG Celle Beschl. v. 11. Juni 2015 - 13 Verg 4/15, BeckRS 2015, 11003 Rn. 116; OLG Koblenz Beschl. v. 27. Januar 2021 - Verg 1/19, BeckRS 2021, 10061 Rn. 77; Beck VergabeR/Vavra/Willner, 4. Aufl. 2022, GWB § 175 Rn. 14).
  • OLG Brandenburg, 12.03.2024 - 19 Verg 1/23

    Wann liegt Ausschreibungs- bzw. Vergabereife vor?

    Für den Beschwerderechtszug bedarf es zur Erstattung der durch die Beauftragung ihrer Prozessbevollmächtigten entstandenen Kosten keiner Tenorierung; die Erstattungsfähigkeit folgt unmittelbar kraft Gesetzes aus § 175 Abs. 1 Satz 1 GWB (vgl. OLG Koblenz Beschluss vom 27.01.2021 - Verg 1/19, BeckRS 2021, 10061, Rn. 77 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 22.06.2022 - Verg 1/22

    Gesamtprojektleiter - Nachprüfungsverfahren wegen Annahme unzutreffenden

    Die Erstattungsfähigkeit der antragstellerischen Rechtsanwaltskosten für den Beschwerderechtszug bedarf dabei keiner Tenorierung; sie folgt unmittelbar kraft Gesetzes aus § 175 Abs. 1 Satz 1 GWB (vgl. Senat, Beschluss vom 27. Januar 2021 - Verg 1/19 -, BeckRS 2021, 10061, Rdnr. 77; OLG Celle, Beschluss vom 5. Oktober 2020 - 13 Verg 5/20 -, juris, Rdnr. 20; OLG Rostock, Beschluss vom 9. Dezember 2020 - 17 Verg 4/20 -, juris, Rdnr. 91).
  • VK Südbayern, 28.02.2023 - 3194.Z3-3_01-22-41

    Restleistungen nach Kündigung sind öffentlich auszuschreiben!

    Ungeachtet der Frage, ob die Frist gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 GWB im Falle einer Direktvergabe überhaupt Anwendung findet (dagegen OLG Koblenz, Beschluss vom 27.01.2021 - Verg 1/19) hat die Antragstellerin ihren Nachprüfungsantrag jedenfalls innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Information über den Abschluss des Vertrages durch die Antragsgegnerin gestellt.
  • VK Südbayern, 31.01.2023 - 3194.Z3-3_01-22-37

    Vergabeverfahren, Leistungen, Berufung, AGB, Ausschreibung, Zulassung,

    Ungeachtet der Frage, ob die Frist gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 GWB im Falle einer Direktvergabe überhaupt Anwendung findet (dagegen OLG Koblenz, Beschluss vom 27.01.2021 - Verg 1/19) hat die Antragstellerin ihren Nachprüfungsantrag jedenfalls innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Information über den Abschluss des Vertrages durch die Antragsgegnerin gestellt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht